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   LSG Hamburg, 12.12.2023 - L 3 R 58/22   

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LSG Hamburg, 12.12.2023 - L 3 R 58/22 (https://dejure.org/2023,38622)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 12.12.2023 - L 3 R 58/22 (https://dejure.org/2023,38622)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 12. Dezember 2023 - L 3 R 58/22 (https://dejure.org/2023,38622)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Hamburg

    § 55 SGB 6, § 58 SGB 6, § 250 SGB 6, § 190 StvollzG
    Ausschluss einer Berücksichtigung von Zeiten der Strafhaft in der gesetzlichen Rentenversicherung

Verfahrensgang

  • SG Hamburg - S 51 R 1071/18
  • LSG Hamburg, 12.12.2023 - L 3 R 58/22
 
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  • BVerfG, 01.07.1998 - 2 BvR 441/90

    Arbeitspflicht

    Auszug aus LSG Hamburg, 12.12.2023 - L 3 R 58/22
    Ein sozialversicherungsrechtlicher Schutz für Gefangene ist weder vom verfassungsrechtlichen Resozialisierungsgebot gefordert noch unter dem Gesichtspunkt des GG Art. 3 Abs. 1 geboten (BVerfG v. 1. Juli 1998 - 2 BvR 441/90 -, BVerfGE 98, 169-218).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.04.2007 - L 21 R 1362/05

    Berücksichtigung von Zeiten einer Strafhaft als rentenrechtliche Zeit

    Auszug aus LSG Hamburg, 12.12.2023 - L 3 R 58/22
    Für deren Inkrafttreten war jedoch ein besonderes Bundesgesetz erforderlich (§ 198 Abs. 3 StVollzG), welches nicht erlassen worden ist (ausführlich hierzu: LSG Berlin-Brandenburg v. 19. April 2007 - L 21 R 1362/05 in juris, Rn. 36).
  • BSG, 23.03.1994 - 5 RJ 14/93

    Anspruch auf Übergangsgeld für die Dauer einer stationären Heilbehandlung -

    Auszug aus LSG Hamburg, 12.12.2023 - L 3 R 58/22
    Selbst wenn der Gesetzgeber beabsichtigt oder plant, Haftzeiten oder Beschäftigungszeiten von Strafgefangenen in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen unterliegt er im Bereich der Leistungsverwaltung einem weiten Einschätzungs- und Gestaltungsspielraum, der es erlaubt, die finanzielle Situation der Rentenversicherung mit zu berücksichtigen (s. LSG Bremen v. 14.12.1995 - L 2 J 25/95 in juris, Rn. 27 unter Verweis auf BSG v. 23.03.1994 - 5 RJ 14/93).
  • LSG Bremen, 14.12.1995 - L 2 J 25/95

    Rentenversicherung; Strafhaft; Gesetzeslücke; Strafvollzug; Einbeziehung;

    Auszug aus LSG Hamburg, 12.12.2023 - L 3 R 58/22
    Selbst wenn der Gesetzgeber beabsichtigt oder plant, Haftzeiten oder Beschäftigungszeiten von Strafgefangenen in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen unterliegt er im Bereich der Leistungsverwaltung einem weiten Einschätzungs- und Gestaltungsspielraum, der es erlaubt, die finanzielle Situation der Rentenversicherung mit zu berücksichtigen (s. LSG Bremen v. 14.12.1995 - L 2 J 25/95 in juris, Rn. 27 unter Verweis auf BSG v. 23.03.1994 - 5 RJ 14/93).
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